Kosten Mahnbescheid: Was das gerichtliche Mahnverfahren tatsächlich kostet
KOSTEN MAHNBESCHEID — ÜBERBLICK
0,5 GKG
Mahnbescheid- Gebühr
+ weiteres
0,5 GKG
Vollstreckungs- bescheid
erstattbar
§ 91 ZPO
Kosten erstattungsfähig
Die Gerichtsgebühr für einen Mahnbescheid beträgt 0,5 Gebühr nach GKG Nr. 1100, mindestens 36 Euro. Ein Antrag über 10.000 Euro kostet etwa 121 Euro, ein Antrag über 50.000 Euro etwa 273 Euro. Der Vollstreckungsbescheid kostet weitere 0,5 Gebühr. Alle Gerichtskosten sind gegenüber dem Schuldner erstattungsfähig.
Kosten Mahnbescheid: Was das gerichtliche Mahnverfahren tatsächlich kostet
Die Kostenkalkulation des gerichtlichen Mahnverfahrens ist einfacher als die vieler anderer zivilprozessualer Vorgänge in Deutschland. Das Gerichtskostengesetz legt eine pauschale Gebühr fest, die Anwaltspflicht besteht nicht, und die meisten Kosten sind im Obsiegensfall gegen den Schuldner durchsetzbar. Für einen Gläubiger, der überlegt, ob er einen Mahnbescheid beantragen soll, oder ob er direkt Klage erhebt, oder ob er einen Inkassodienstleister beauftragt, ist die Kostenübersicht die entscheidende Vergleichsgröße.
Übersicht auf einen Blick
Komponente
Höhe
Gesetzliche Grundlage
Gerichtsgebühr Mahnbescheid
0,5 Gebühr, mindestens 36 Euro
GKG Nr. 1100
Gerichtsgebühr Vollstreckungsbescheid
Weitere 0,5 Gebühr
GKG Nr. 1110
Öffentliche Zustellung
15–40 Euro zusätzlich
§ 186 ZPO
Anwaltsgebühr (optional)
1,0 Verfahrensgebühr nach RVG
RVG Nr. 3305
Verzugszinsen
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (B2B)
§ 288 Abs. 2 BGB
Mahnpauschale
40 Euro pro Forderung
§ 288 Abs. 5 BGB
36 €MindestgebührGKG Nr. 1100 — 0,5 Gebühr
242 €Vollkosten bis TitelMB + VB auf 10.000 Euro Streitwert
§ 91 ZPOErstattungsprinzipUnterlegener zahlt alle Kosten
Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid richtet sich nach dem Streitwert. GKG Nr. 1100 bestimmt 0,5 Gebühr, mindestens jedoch 36 Euro.
Streitwert
Einfachgebühr
0,5 Gebühr Mahnverfahren
Bis 500 Euro
38 Euro
36 Euro (Mindest)
1.000 Euro
58 Euro
36 Euro (Mindest)
2.000 Euro
89 Euro
45 Euro
5.000 Euro
146 Euro
73 Euro
10.000 Euro
241 Euro
121 Euro
25.000 Euro
381 Euro
191 Euro
50.000 Euro
546 Euro
273 Euro
100.000 Euro
946 Euro
473 Euro
Zusätzliche Kosten
Zur Basisgebühr treten je nach Konstellation weitere Kosten hinzu. Der Vollstreckungsbescheid (GKG Nr. 1110) löst eine weitere 0,5 Gebühr aus. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen die Gesamtkosten bis zum Titel rund 242 Euro. Zusätzlich: öffentliche Zustellung nach § 186 ZPO kostet 15 bis 40 Euro und verzögert das Verfahren um 4–6 Wochen; Auslandszustellungen kosten 50 bis 200 Euro. Bei Widerspruch wird die bisherige Gerichtsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Prozessgerichts angerechnet.
Anwaltsgebühren: Optional, aber oft sinnvoll
Das Mahnverfahren ist anwaltsfrei. Beauftragt der Gläubiger einen Rechtsanwalt, fallen Gebühren nach RVG an. Für das Mahnverfahren gilt VV 3305: 1,0 Verfahrensgebühr auf den Gegenstandswert der Forderung.
Streitwert
1,0 Gebühr nach RVG
Zzgl. 20 € Pauschale + 19% MwSt.
1.000 Euro
80 Euro
119 Euro
5.000 Euro
303 Euro
385 Euro
10.000 Euro
558 Euro
688 Euro
25.000 Euro
863 Euro
1.051 Euro
50.000 Euro
1.219 Euro
1.474 Euro
Prove-It: Welche Kosten der Schuldner tatsächlich zahlen muss
Das deutsche Prozessrecht kennt das Prinzip der unterliegenden Kostentragung (§ 91 ZPO). Im Mahnverfahren sind gegenüber dem Schuldner durchsetzbar: sämtliche Gerichtskosten (GKG Nr. 1100 und 1110), Anwaltsgebühren bis zur RVG-Gebühr, Auslagen für Zustellungen, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB ab Verzugseintritt, und die Mahnpauschale von 40 Euro pro Forderung nach § 288 Abs. 5 BGB. Nicht erstattungsfähig sind Honorarvereinbarungen über der RVG-Gebühr und Inkassogebühren, die den RDGEG-Rahmen übersteigen.
Kostenvergleich: Mahnverfahren vs. Inkasso vs. Direktklage
Für eine B2B-Forderung über 10.000 Euro gegen einen deutschen GmbH-Schuldner, unbestritten, solvenzgesichert: Mahnverfahren in Eigenregie kostet 242 Euro (erstattet bei Erfolg), Mahnverfahren mit Anwalt 930 Euro (erstattet bei Erfolg), Inkasso 1.500 Euro bei 15% Provision (nur teilweise erstattbar), Direktklage mindestens 3.000 Euro Gesamtkosten (erstattbar bei Obsiegen). Für unbestrittene Forderungen ist das Mahnverfahren in Eigenregie fast immer der günstigste Weg.
Nicht für Sie: Wann die Kosten des Mahnverfahrens vergeblich sind
✕ NICHT FÜR SIE — KOSTEN DROHEN VERGEBLICH ZU SEIN
✕
Substanziell bestrittene Forderungen
Der Schuldner wird Widerspruch einlegen; die Sache geht ins streitige Verfahren. Die Mahnbescheidkosten werden angerechnet, aber die Prozesskosten entstehen dennoch. Direktklage ist in solchen Konstellationen meist günstiger.
✕
Zahlungsunfähige Schuldner
Ein Titel gegen eine GmbH ohne pfändbare Vermögenswerte ist wertlos. Die 242 Euro Gerichtskosten sind in solchen Fällen verloren, unabhängig vom Obsiegen.
✕
Nicht zustellbare Schuldner
Die öffentliche Zustellung erhöht die Kosten und verzögert das Verfahren. Bei eindeutig unzustellbaren Schuldnern ist zunächst die Adressrecherche oder die Prüfung einer Insolvenzanmeldung sinnvoller.
Eigenanalyse: Der Break-Even-Streitwert für Eigenregie
Ab welchem Streitwert lohnt sich der Eigenaufwand von 30–60 Minuten für den Online-Mahnantrag? Der Schwellenwert liegt bei etwa 1.500 Euro Streitwert. Unterhalb dieses Werts übersteigt die Gerichtsgebühr-Mindestgrenze einen signifikanten Prozentsatz der Forderung, und der Zeitaufwand für den Antrag macht die anwaltliche Route häufig attraktiver. Oberhalb von 5.000 Euro dreht sich die Rechnung deutlich zugunsten der Eigenregie. Für Gläubiger mit einem Portfolio regelmäßiger B2B-Mahnbescheide (ab 12 Verfahren pro Jahr) rechtfertigt der Aufbau interner Kompetenz den Aufwand.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kosten für einen Mahnbescheid?
Die Gerichtsgebühr beträgt 0,5 Gebühr nach GKG Nr. 1100, mindestens 36 Euro. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen etwa 121 Euro an, bei 50.000 Euro etwa 273 Euro.
Wer muss den Mahnbescheid bezahlen?
Die Gerichtsgebühr zahlt zunächst der Gläubiger bei Antragstellung. Nach erfolgreichem Erlass des Vollstreckungsbescheids sind alle erstattungsfähigen Kosten gegenüber dem Schuldner durchsetzbar und werden als Nebenforderung tituliert.
Lohnt sich ein Mahnbescheid ohne Anwalt?
Ja, für klare und unbestrittene Forderungen. Der Online-Antrag über online-mahnantrag.de ist anwaltsfrei möglich. Bei Streitwerten zwischen 1.500 und 50.000 Euro ist die Eigenregie in der Regel die wirtschaftlichste Option.
Was kostet ein Vollstreckungsbescheid zusätzlich?
Weitere 0,5 Gebühr nach GKG Nr. 1110 auf denselben Streitwert. Bei einem Mahnbescheid über 10.000 Euro kostet der Vollstreckungsbescheid zusätzliche 121 Euro, so dass das komplette Verfahren bis zum vollstreckbaren Titel rund 242 Euro Gerichtskosten auslöst.
Eine deutsche B2B-Forderung mit klarer Grundlage sollte innerhalb weniger Wochen im Vollstreckungsbescheid münden. Fall einreichen für eine Fallbewertung innerhalb eines Werktags.
Quellen
Gerichtskostengesetz Nr. 1100, 1110, gesetze-im-internet.de
Zivilprozessordnung §§ 688–703d und § 91, gesetze-im-internet.de
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis Nr. 3305, gesetze-im-internet.de