Inkasso beauftragt: Was Gläubiger vor der Übergabe wissen sollten
INKASSO BEAUFTRAGEN — 7-PUNKT-CHECKLISTE
§ 10 RDG
Register- prüfung
dann
10–25%
Contingency B2B typisch
gekappt durch
RDGEG
Kosten gegen Schuldner
Bevor ein Inkassounternehmen beauftragt wird, sollte der Gläubiger den Vertrag, die Vergütungsstruktur (typisch 10-25 Prozent Provision im B2B), die RDGEG-Kostenkappung und die Ausstiegsklauseln prüfen. Das RDG verlangt Registrierung des Inkassodienstleisters beim Rechtsdienstleistungsregister.
Inkasso beauftragt: Was Gläubiger vor der Übergabe wissen sollten
Die Inkassokosten, die gegen den Schuldner durchsetzbar sind, sind durch das RDGEG auf die RVG-Anwaltsgebühr begrenzt. Beispiel: 10.000-Euro-Forderung mit 15% Contingency = 1.500 Euro Provision. Gegen Schuldner durchsetzbar: ca. 700 Euro. Differenz von 800 Euro trägt der Gläubiger. Diese Nettokalkulation muss vor Beauftragung stehen.
Nicht für Sie: Wann Inkasso nicht passt
✕ NICHT FÜR SIE — FALSCHE KONSTELLATIONEN
✕
Substantiell bestrittene Forderungen
Ein Inkassounternehmen kann materielle Einwendungen nicht adjudizieren. Anwalt oder direkte Klage ist der richtige Weg.
✕
Sehr kleine Einzelforderungen unter 500 Euro
Die Mindestgebühr (100–300 Euro pro Fall) macht die Wirtschaftlichkeit problematisch. Eigene Mahnaktion oder Mahnverfahren sind effizienter.
✕
Insolvente Schuldner
Einzel-Inkassomaßnahmen sind nach § 89 InsO unzulässig. Die Forderung muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Fall einreichen
Die Auswahl des richtigen Inkassopartners entscheidet über den Netto-Erlös. Fall einreichen für eine Anbieter-Bewertung innerhalb eines Werktags.