Europäischer Zahlungsbefehl: Grenzüberschreitendes Mahnverfahren in der EU
EUROPÄISCHER ZAHLUNGSBEFEHL — EU GRENZÜBERSCHREITEND
EuMahnV
VO (EG) 1896/2006
nach
30 Tage
Einspruchs- frist Schuldner
dann
Kein Exequatur
Auto. EU- Vollstreckung
Der Europäische Zahlungsbefehl (EuMahnV, Verordnung (EG) 1896/2006) ist das EU-einheitliche summarische Verfahren für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen zwischen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark). Automatische Vollstreckbarkeit im EU-Mitgliedstaat des Schuldners ohne Exequatur-Verfahren.
Europäischer Zahlungsbefehl: Grenzüberschreitendes Mahnverfahren in der EU
EuMahnVRechtsgrundlageVO (EG) Nr. 1896/2006
26 StaatenAnwendungsbereichEU ohne Dänemark
30 TageEinspruchsfristAb Zustellung Formular E
Kein ExequaturVollstreckungAutomatisch in allen EU-Staaten
Formular AAntragsdokumentStandardisiert in 24 EU-Sprachen
Schnellübersicht
Aspekt
Detail
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Anwendungsbereich
Unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen in EU (ohne DK)
Formulare
Formular A (Antrag), E (Zahlungsbefehl), F (Einspruch), G (Vollstreckbarerklarung)
Einspruchsfrist
30 Tage ab Zustellung
Vollstreckbarkeit
Automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Exequatur
Gerichtsgebühr
Nach nationalem Recht (in DE wie Mahnverfahren, GKG 0,5 Gebühr)
Anwendungsbereich: Wann ist der EuZB die richtige Wahl?
Geeignet für: grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, Geldforderungen mit bestimmtem und fälligem Betrag, unbestrittene Forderungen, und Schuldner in EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark). Nicht anwendbar auf Familienrecht, Insolvenz, Sozialversicherung und Schiedsgerichtsverfahren.
EuZB vs. Nationales Mahnverfahren
Merkmal
Nationales Mahnverfahren (DE)
Europäischer Zahlungsbefehl
Anwendung
Inländische Forderungen
EU-grenzüberschreitend
Vollstreckung im Ausland
Brüssel Ia — Anerkennungsverfahren nötig
Kein Exequatur — direkt vollstreckbar
Formulare
Nationale ZPO-Formulare
EU-einheitliche Formulare A–G
Einspruchsfrist
2 Wochen
30 Tage
Kostenvorteil EU-Weg
Nein
Spart Exequatur-Kosten im Ausland
Das Verfahren: Formular A bis G
Formular A (Antrag) → Prüfung durch Gericht → Formular E (Zahlungsbefehl) → Zustellung an Schuldner → 30 Tage Einspruchsfrist → ohne Einspruch: Formular G (Vollstreckbarerklarung) → direkte Vollstreckung in allen EU-Staaten. Mit Einspruch: Übergang ins streitige Verfahren.
Nicht für Sie: Wann der EuZB nicht passt
✕ NICHT FÜR SIE — AUSSCHLUSSGRÜNDE
✕
Schuldner in Nicht-EU-Staaten oder Dänemark
Die Verordnung gilt nur EU-intern ohne Dänemark. Für UK nach Brexit nicht mehr anwendbar. Alternative: Haager Übereinkommen 2005 bei Ausschließlichkeitsklauseln.
✕
Substantiell bestrittene Forderungen
Der Schuldner wird Einspruch einlegen; die Sache geht ins streitige Verfahren über. In diesen Fällen ist die direkte Klage oft effizienter.
✕
Fehlender EU-Gerichtsstand
Wenn das angerufene Gericht keine Zuständigkeit nach Brüssel Ia Verordnung hat, muss im Schuldner-Staat eingereicht werden.
Häufige Fragen
Was ist ein Europäischer Zahlungsbefehl?
Ein EU-einheitliches summarisches Verfahren für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen. Produziert einen vollstreckbaren Titel, der in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Exequatur-Verfahren vollstreckbar ist.
Wie unterscheidet sich der EuZB vom deutschen Mahnverfahren?
Das deutsche Mahnverfahren ist national; der EuZB ist EU-weit anwendbar und produziert direkt einen EU-weit vollstreckbaren Titel ohne weiteres Anerkennungsverfahren.
Fall einreichen
Eine grenzüberschreitende EU-Forderung gegen einen B2B-Schuldner ist oft ideal für den Europäischen Zahlungsbefehl. Fall einreichen für eine Verfahrenswahl-Bewertung innerhalb eines Werktags.