Uneinbringliche Forderungen: Buchhalterische und steuerliche Behandlung
UNEINBRINGLICHE FORDERUNGEN — 3 EBENEN
§ 252 HGB
Handelsrecht Abschreibung
plus
§ 6 EStG
Ertragsteuer Aufwand
plus
§ 17 UStG
USt-Rück- erstattung
Eine uneinbringliche Forderung ist eine Forderung, die wirtschaftlich nicht mehr beitreibbar ist. Handelsrechtlich abzuschreiben nach § 252 HGB. Ertragssteuerlich als Aufwand abzugsfähig. Die bereits abgeführte Umsatzsteuer kann nach § 17 UStG zurückgefordert werden, wenn die Forderung nachweislich uneinbringlich ist.
Uneinbringliche Forderungen: Buchhalterische und steuerliche Behandlung
Formelle Zahlungsunfähigkeit (Insolvenzverfahren eröffnet, Schuldner aus Handelsregister gelöscht, fruchtlose Zwangsvollstreckung) oder praktische Uneinbringlichkeit nach ausgeschöpften Beitreibungsversuchen (Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckungsversuch — alles dokumentiert). Die Verjährung (§§ 195, 199 BGB — 3 Jahre nach Jahresende) macht eine Forderung ebenfalls materialrechtlich nicht mehr durchsetzbar.
USt-Rückerstattung: Der häufig vergessene Hebel
Eine 10.000-Euro-Nettoforderung + 1.900 Euro USt: bei Uneinbringlichkeit sind 1.900 Euro vom Finanzamt rückforderbar (Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung). Bei einem Portfolio von 200.000 Euro uneinbringlicher Forderungen pro Jahr ergibt das 38.000 Euro potenzielle USt-Rückerstattung. Voraussetzung: dokumentierter Nachweis der Uneinbringlichkeit.
Nicht für Sie: Wann die Abschreibung nicht passt
✕ NICHT FÜR SIE — AUSSCHLUSSGRÜNDE
✕
Bloß zögerliche Zahlung
Ein säumiger Schuldner ist noch kein uneinbringlicher. Erst wenn Beitreibung scheitert oder wirtschaftlich aussichtslos wird, ist die Forderung uneinbringlich.
✕
Bestrittene Forderung
Eine bestrittene Forderung ist nicht automatisch uneinbringlich. Sie bleibt rechtlich wirksam bis Vergleich, Urteil oder Verjährung.
✕
Gruppenunternehmen
Abschreibungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind steuerrechtlich gesondert zu betrachten (verdeckte Gewinnausschüttung, Transferpreise).
Fall einreichen
Bevor eine Forderung als uneinbringlich abgeschrieben wird, lohnt oft ein letzter professioneller Beitreibungsversuch. Fall einreichen für eine Machbarkeitsbewertung innerhalb eines Werktags.