Inkasso Österreich für deutsche Gläubiger | B2B-Forderungen
Ein österreichisches Unternehmen schuldet Ihnen Geld. Die gemeinsame Sprache suggeriert, dass die Beitreibung genauso funktioniert wie in Deutschland. Das ist ein Irrtum, der Zeit und Geld kostet.
Schnellübersicht Mahnverfahren §244 ZPO bis EUR 75.000 Einspruchsfrist 4 Wochen Verjährung 3 Jahre §1486 ABGB Verzugszins EZB+8pp §456 UGB Vollstreckung EU-VO 1215/2012 direkt
Was ein Inkassobüro in Österreich konkret tut
Schritt 1: Außergerichtliche Mahnung
Schriftliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben. Außergericht liche Mahnung unterbricht Verjährung in Österreich nicht.
Schritt 2: Mahnverfahren §244 ZPO
Bezirksgericht (bis 15.000 EUR) oder Landesgericht. Einspruchsfrist: 4 Wochen. Kein Einspruch → sofort vollstreckbar.
Schritt 3: Exekutionsverfahren EO
Forderungsexekution §294 EO. Deutsche Urteile über EU-VO 1215/2012 direkt vollstreckbar.
Verjährung: 3 Jahre ab Fälligkeit
§1486 ABGB. Unterbrechung nur durch Klage oder Anerkenntnis. Nach Urteil: 30 Jahre.
Quellen
- ZPO §244
- ABGB §§1478, 1479, 1486
- UGB §456
- EO §294
- VO (EU) 1215/2012
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