Inkasso Großbritannien nach Brexit
Um eine Handelsforderung gegen ein britisches Unternehmen einzutreiben, gilt seit dem Brexit: Die EU-Verordnungen — Europäische Mahnverordnung (EuMahnVO, Reg. 1896/2006) und Brüssel-I-Verordnung (EuGVVO, Reg. 1215/2012) — finden im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr. Der direkte Weg ist eine Klage nach englischem Recht, beginnend mit dem obligatorischen Letter Before Action gemäß dem Pre-Action Protocol for Debt Claims, gefolgt von einem Statutory Demand (§123(1)(a) Insolvency Act 1986) für unbestrittene Forderungen ab £750 — mit einer Zahlungsfrist von 21 Tagen, nach deren Ablauf ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Die Verjährungsfrist beträgt in England und Wales 6 Jahre gemäß §5 Limitation Act 1980. Der gesetzliche Verzugszins für B2B-Forderungen beträgt BoE-Leitzins + 8 Prozentpunkte — automatisch, ohne Mahnung, rückwirkend ab Fälligkeit.
Sie beliefern seit Jahren britische Kunden. Einer schuldet Ihnen GBP 95.000, ignoriert seit 60 Tagen Ihre E-Mails und hat Ihren Anruf nicht zurückgegeben. Als EU-Gläubiger fragen Sie sich: Kann ich mein deutsches Mahnverfahren nutzen? Kann ich ein Vollstreckungsbescheid in England vollstrecken? Die Antwort auf beide Fragen ist seit dem 1. Januar 2021 dieselbe: Nein, nicht mehr automatisch. Aber England und Wales ist eine der gläubigerfreundlichsten Jurisdiktionen der Welt — wenn Sie die richtigen Instrumente in der richtigen Reihenfolge einsetzen. Hier ist die vollständige Vorgehensweise, beginnend mit dem Instrument, das die meisten EU-Gläubiger übersehen.
Wie funktioniert Inkasso in Großbritannien nach dem Brexit?
Das britische B2B-Inkasso läuft in drei Phasen. Erste Phase: Letter Before Action (LBA) — nach dem Pre-Action Protocol for Debt Claims obligatorisch. Das Schreiben benennt die offene Forderung, die Rechnungsnummern, Verzugszinsen (BoE+8%), die gestaffelte Pauschale (£40/£70/£100 je nach Forderungshöhe) und eine Antwortfrist von mindestens 14 Tagen. Gerichte sanktionieren Gläubiger, die ohne LBA klagen. Zweite Phase: Statutory Demand (§123(1)(a) Insolvency Act 1986) für unbestrittene Forderungen gegen Limited Companies ab £750. Dritte Phase: Money Claim Online (MCOL) für Forderungen bis £100.000, oder High Court für höhere Beträge, mit anschließender Vollstreckung durch einen High Court Enforcement Officer (HCEO).
Was ist ein Statutory Demand und wann sollte ich ihn einsetzen?
Der Statutory Demand ist eine formelle Zahlungsaufforderung nach §123(1)(a) des Insolvency Act 1986. Er wird eingesetzt, wenn die Forderung unbestritten ist, der Schuldner eine Limited Company oder LLP ist, und der Betrag mindestens £750 beträgt. Der Schuldner hat 21 Tage zur Zahlung, Sicherstellung oder zur Einigung. Leistet er innerhalb dieser Frist keine dieser drei Optionen, gilt er rechtlich als zahlungsunfähig — und der Gläubiger kann einen winding-up petition (Insolvenzantrag) stellen.
Die praktische Wirkung: Das Kreditinstitut des Schuldners sieht den Statutory Demand in der Regel als Frühwarnsignal und schränkt Konten und Kreditlinien ein. Geschäftsführer werden persönlich motiviert, die Forderung zu begleichen, bevor es zur Winding-Up-Phase kommt. Cosmopolites Erfahrungswert: Etwa 55% der Statutory-Demand-Fälle lösen sich innerhalb der 21-Tage-Frist auf — ohne jegliche Gerichtsklage.
Kann ich ein deutsches Urteil in England vollstrecken?
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt die Brüssel-I-Verordnung (Reg. 1215/2012) im Vereinigten Königreich nicht mehr. Ein deutsches Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist in England nicht mehr direkt vollstreckbar. Es gibt zwei Ausnahmen. Erste: Wenn der ursprüngliche Vertrag eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten eines deutschen oder EU-Gerichts enthält, greift das Haager Übereinkommen 2005. Zweite: Wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung existiert, bleibt eine action on the judgment debt — eine neue Klage vor dem englischen Gericht, bei der das deutsche Urteil als Beweis vorgelegt wird.
Empfehlung: Für neue Verträge mit britischen Abnehmern sollten Sie eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten eines deutschen oder EU-Gerichts aufnehmen — dies sichert die Haager-Route für eine eventuelle UK-Vollstreckung.
Welche Verjährungsfristen gelten für Forderungen in England?
In England und Wales beträgt die Verjährungsfrist für schriftliche Verträge 6 Jahre nach §5 des Limitation Act 1980, beginnend ab dem Fälligkeitsdatum. Die Frist wird unterbrochen durch eine schriftliche Schuldanerkennung oder durch eine Teilzahlung. Schottland hat eine kürzere Frist von 5 Jahren nach §6 des Prescription and Limitation (Scotland) Act 1973.
Welche Zinsen kann ich bei britischen Schuldnern geltend machen?
Für B2B-Forderungen gilt automatisch der gesetzliche Verzugszins nach dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998: BoE-Leitzins + 8 Prozentpunkte, rückwirkend ab dem Fälligkeitsdatum — ohne Mahnung, ohne Vertragsnorm. Zusätzlich eine gestaffelte Pauschale pro Rechnung: £40 für Forderungen unter £1.000, £70 für £1.000 bis £9.999, £100 für £10.000 und mehr. Beide Bestandteile müssen im LBA und in jeder späteren Klageschrift ausdrücklich geltend gemacht werden.
England und Wales gehört zu den gläubigerfreundlichsten Vollstreckungsjurisdiktionen weltweit. Der Statutory Demand, das MCOL-Verfahren und der HCEO-Vollstreckungsmechanismus sind in Kombination so effizient wie das deutsche Mahnverfahren — mit dem Unterschied, dass sie direkt in England anzuwenden sind, ohne den Umweg über EU-Anerkennungsverfahren.
Die Forderung ist real. Was Sie jetzt brauchen, ist jemanden, der vor Ort in der richtigen Jurisdiktion dafür sorgt, dass das Ignorieren für den Schuldner teurer wird als das Zahlen. Nehmen Sie Kontakt mit Cosmopolite auf — kostenlose Ersteinschätzung, kein Erfolg kein Honorar.



