Inkasso Frankreich für deutsche Unternehmen | B2B-Forderungen
Inkasso Frankreich für deutsche Unternehmen: Forderungen rechtssicher eintreiben
Eine französische Geschäftspartnerin schuldet Ihrem Unternehmen Geld. Die Rechnung ist seit 60 Tagen überfällig, die letzte E-Mail blieb unbeantwortet, und Ihre Buchhaltung hat die Position als gefährdet markiert. Was tun?
Die Antwort hängt von drei Variablen ab: Forderungshöhe, Forderungsalter und Verfahrenswahl. Dieser Leitfaden bildet jede relevante Variable ab.
Inkasso Frankreich: Schnellübersicht Faktor Detail Anwendbares Verfahren Injonction de payer (artt. 1405-1425 CPC) Verjährungsfrist 5 Jahre (art. L110-4 Code de commerce) Verzugszinsen (B2B) EZB-Referenzsatz + 10 Prozentpunkte (art. L441-10 C.com) Mindestentschädigung bei Zahlungsverzug EUR 40 pauschal (art. D441-5 C.com) Formelle Mahnung erforderlich Mise en demeure per Einschreiben (LRAR) Grenzüberschreitende Vollstreckung EU-Verordnung 1215/2012 (Brüssel Ia) Cosmodca-Netzwerk in Frankreich seit 1999
Was ein Inkassobüro in Frankreich konkret tut
Schritt 1: Mise en demeure
Vor jedem gerichtlichen Schritt steht in Frankreich die mise en demeure. Das ist eine förmliche Zahlungsaufforderung, die per Einschreiben mit Rückschein (lettre recommandée avec avis de réception, kurz LRAR) zugestellt wird. Sie setzt den Schuldner formell in Verzug und dokumentiert den Zeitpunkt, ab dem Verzugszinsen laufen.
Die mise en demeure ist keine bloße Höflichkeit. Ohne sie fehlt dem Gläubiger in vielen Fällen die Grundlage für die Geltendmachung von Verzugszinsen und Entschädigungen. {{VERIFY: Mise en demeure als Verzugsvoraussetzung nach art. 1344 Code civil}}
Schritt 2: Injonction de payer (artt. 1405-1425 CPC)
Die injonction de payer ist das französische Mahnverfahren. Sie funktioniert folgendermaßen:
- Antragstellung. Der Gläubiger reicht beim zuständigen Gericht (tribunal judiciaire oder tribunal de commerce, je nach Schuldnertyp) einen Antrag mit Belegen ein.
- Prüfung durch den Richter. Der Richter entscheidet allein auf Grundlage der Unterlagen, ohne den Schuldner zu hören.
- Zustellung. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Gläubiger die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten durch einen Gerichtsvollzieher (commissaire de justice) zustellen lassen.
- Widerspruchsfrist. Der Schuldner hat einen Monat ab Zustellung, um Widerspruch (opposition) einzulegen.
- Vollstreckbarer Titel. Bleibt der Widerspruch aus, erhält der Gläubiger die exequatur und damit einen vollstreckbaren Titel.
Für Handelsforderungen zwischen Unternehmen ist das tribunal de commerce zuständig. Die Verfahrensdauer beträgt bei unbestrittenem Anspruch zwischen zwei und acht Wochen.
Schritt 3: Zwangsvollstreckung (exécution forcée)
Mit dem vollstreckbaren Titel beauftragt der Gläubiger einen commissaire de justice mit der Vollstreckung. Die gängigsten Maßnahmen:
- Saisie-attribution: Kontopfändung bei der Bank des Schuldners
- Saisie-vente: Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen
- Saisie immobilière: Zwangsversteigerung von Immobilien (bei größeren Forderungen)
Für deutsche Gläubiger, die einen französischen Titel direkt vollstrecken wollen, entfällt dank EU-Verordnung 1215/2012 das Exequaturverfahren. Ein in Frankreich ergangener Titel ist in Deutschland unmittelbar vollstreckbar und umgekehrt.
Verjährung: 5 Jahre nach art. L110-4 Code de commerce
Die Verjährungsfrist für Handelsgeschäfte in Frankreich beträgt fünf Jahre ab dem Tag, an dem der Gläubiger die anspruchsbegründenden Tatsachen kannte oder hätte kennen müssen (art. 2224 Code civil in Verbindung mit art. L110-4 Code de commerce). {{VERIFY: 5-Jahres-Frist nach art. L110-4 C.com für Handelsgeschäfte}}
Wichtige Besonderheiten:
- Anerkennung unterbricht die Verjährung. Eine Teilzahlung oder schriftliche Anerkennung der Schuld setzt die Frist neu in Gang (art. 2240 Code civil).
- Gerichtliche Schritte hemmen die Verjährung. Die Einreichung einer injonction de payer hemmt den Fristlauf ab dem Tag der Antragstellung.
- Vertragsklauseln über Verjährung sind in Frankreich nur begrenzt wirksam. Die Frist darf vertraglich weder unter ein Jahr verkürzt noch über zehn Jahre verlängert werden (art. 2254 Code civil).
Für einen deutschen Gläubiger mit einer Forderung gegen ein französisches Unternehmen bedeutet das: Sie haben deutlich mehr Zeit als in Deutschland (drei Jahre nach §§ 195, 199 BGB), aber die Frist beginnt nicht erst am Jahresende. Zögern lohnt sich dennoch nicht.
Verzugszinsen nach Richtlinie 2011/7/EU und französischem Recht
Frankreich hat die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU über art. L441-10 Code de commerce umgesetzt, dabei aber einen höheren Zinssatz als das EU-Minimum gewählt:
Verzugszinsen Frankreich vs. EU-Minimum Parameter Frankreich (art. L441-10 C.com) EU-Richtlinie 2011/7/EU Gesetzlicher Verzugszins (B2B) EZB-Referenzsatz + 10 Prozentpunkte EZB-Referenzsatz + 8 Prozentpunkte (Minimum) Pauschale Beitreibungskosten EUR 40 pro Rechnung EUR 40 (Minimum) Zahlungsfrist-Maximum 60 Tage ab Rechnungsstellung 60 Tage (Standardregel)
{{VERIFY: EZB+10Pp. als französischer B2B-Verzugszinssatz nach art. L441-10 Code de commerce}}
Bei einem EZB-Referenzsatz von 4,50 % ergäbe sich ein Verzugszins von 14,50 % p.a. Das ist ein erheblicher Anreiz für den Schuldner, zeitnah zu zahlen, und ein guter Grund für den Gläubiger, diese Ansprüche konsequent geltend zu machen.
Vergleich: Optionen für deutsche Gläubiger mit französischen Schuldnern
Verfahrensoptionen im Vergleich Option Kosten (ca.) Dauer Für wen geeignet Inkassobüro (außergerichtlich) Erfolgshonorar, keine Vorabkosten 2-8 Wochen Unbestrittene Forderungen, Schuldner zahlungsfähig Injonction de payer EUR 200-800 (Gerichtskosten + Anwalt) 2-8 Wochen (ohne Widerspruch) Dokumentierte Forderung, Schuldner reagiert nicht Europäischer Zahlungsbefehl (EZB-VO 1896/2006) Gerichtskosten je nach Mitgliedstaat 4-12 Wochen Grenzüberschreitende Forderung, keine Bestreitung erwartet Ordentliches Klageverfahren EUR 2.000-15.000+ 6-24 Monate Bestrittene Forderung, hoher Streitwert
Eigene Analyse: Praxisbeobachtungen zum französischen Inkasso
Forderungseinzug in Frankreich weist Muster auf, die sich von der deutschen Praxis deutlich unterscheiden:
- Die mise en demeure wird ernst genommen. In der deutschen Praxis ist das Mahnschreiben oft eine Formalität. In Frankreich erzeugt eine korrekt zugestellte mise en demeure per LRAR erheblichen Handlungsdruck, insbesondere bei Handelsunternehmen, die ihre Kreditwürdigkeit schützen müssen.
- Tribunal de commerce vs. tribunal judiciaire. Die Zuständigkeit des tribunal de commerce gilt nur, wenn der Schuldner ein Handelsunternehmen ist. Ist der Schuldner ein Freiberufler (profession libérale) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (SCI), greift das tribunal judiciaire. Die falsche Zuständigkeitswahl verzögert das Verfahren um Wochen.
- Saisonale Verzögerungen. Die französische Justiz arbeitet im August mit reduzierter Besetzung. Anträge, die Ende Juli eingereicht werden, können sich bis September verzögern.
- Der commissaire de justice ist entscheidend. Seit dem 1. Juli 2022 wurden die Berufe des huissier de justice und des commissaire-priseur judiciaire zum commissaire de justice zusammengelegt. Dieser Beamte ist für Zustellung und Vollstreckung gleichermaßen zuständig und damit der operativ wichtigste Akteur im Verfahren.
Wann dieser Service NICHT geeignet ist
Dieses Inkassoverfahren ist nicht geeignet, wenn:- **Ihre Forderung gegen einen Verbraucher gerichtet ist.** B2C-Inkasso in Frankreich unterliegt dem Code de la consommation mit strengen Verbraucherschutzvorschriften. Dieser Leitfaden behandelt ausschließlich B2B-Forderungen.- **Der Schuldner sich in einem Insolvenzverfahren befindet.** Wurde ein redressement judiciaire oder eine liquidation judiciaire eröffnet, müssen Forderungen beim mandataire judiciaire angemeldet werden. Einzelvollstreckung ist ab Eröffnung gesperrt.- **Die Forderung verjährt ist.** Nach Ablauf der fünfjährigen Frist ist eine gerichtliche Durchsetzung nicht mehr möglich.- **Der Streitwert unter EUR 500 liegt.** Bei Kleinstbeträgen übersteigen die Verfahrenskosten regelmäßig den Forderungswert.
Belegbare Fakten
- Verjährungsfrist: 5 Jahre für Handelsgeschäfte (art. L110-4 Code de commerce). {{VERIFY}}
- Verzugszins B2B: EZB-Referenzsatz + 10 Prozentpunkte (art. L441-10 Code de commerce). {{VERIFY}}
- Pauschale Beitreibungskosten: EUR 40 pro verspäteter Rechnung (art. D441-5 Code de commerce). {{VERIFY}}
- Widerspruchsfrist bei injonction de payer: 1 Monat ab Zustellung (art. 1416 CPC). {{VERIFY}}
- Maximale Zahlungsfrist B2B: 60 Tage ab Rechnungsdatum (art. L441-10 C.com). {{VERIFY}}
Häufige Fragen
Wie treibt ein deutsches Unternehmen eine Forderung in Frankreich ein?
Der effizienteste Weg führt über die injonction de payer beim zuständigen tribunal de commerce. Voraussetzung ist eine dokumentierte Forderung und eine zuvor zugestellte mise en demeure. Ein internationales Inkassobüro mit lokalen Anwälten in Frankreich übernimmt die Verfahrensschritte, die Zustellung und die Vollstreckung. Dank EU-Verordnung 1215/2012 ist ein in Frankreich ergangener Titel in Deutschland ohne Exequaturverfahren vollstreckbar.
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Frankreich?
Für B2B-Geschäfte beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz den EZB-Referenzsatz plus 10 Prozentpunkte (art. L441-10 Code de commerce). Das liegt über dem EU-Minimum von EZB+8 Prozentpunkten aus der Richtlinie 2011/7/EU. Zusätzlich schuldet der Schuldner eine Pauschale von EUR 40 pro verspäteter Rechnung als Beitreibungskosten.
Was ist eine injonction de payer und wie funktioniert sie?
Die injonction de payer (artt. 1405-1425 CPC) ist das französische Mahnverfahren. Der Gläubiger reicht einen Antrag mit Belegen beim zuständigen Gericht ein. Der Richter entscheidet ohne Anhörung des Schuldners. Wird dem Antrag stattgegeben, muss die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten durch einen commissaire de justice zugestellt werden. Der Schuldner hat dann einen Monat für einen Widerspruch. Bleibt dieser aus, wird der Titel vollstreckbar.
Welche Verjährungsfrist gilt für Handelsforderungen in Frankreich?
Handelsforderungen verjähren in Frankreich nach fünf Jahren (art. L110-4 Code de commerce). Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Gläubiger die anspruchsbegründenden Tatsachen kannte oder hätte kennen müssen. Eine Anerkennung der Schuld oder eine Teilzahlung setzt die Frist neu in Gang. Gerichtliche Schritte hemmen den Fristlauf.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Code de procédure civile, artt. 1405-1425 (injonction de payer)
- Code de commerce, art. L110-4 (Verjährung Handelsgeschäfte)
- Code de commerce, art. L441-10 (Verzugszinsen und Zahlungsfristen B2B)
- Code de commerce, art. D441-5 (Pauschale Beitreibungskosten)
- Code civil, art. 2224 (allgemeine Verjährung)
- Code civil, art. 2240 (Unterbrechung durch Anerkennung)
- Code civil, art. 2254 (vertragliche Verjährungsvereinbarungen)
- Code civil, art. 1344 (Inverzugsetzung)
- Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr)
- Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia, Zuständigkeit und Vollstreckung)
- Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (Europäischer Zahlungsbefehl)
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