Inkasso China für europäische Unternehmen
Was ein Inkassodienstleister in China konkret unternimmt
China ist nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über Urteilsanerkennung. Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen keine bilateralen Vollstreckungsabkommen. Ein deutsches Urteil in China zu vollstrecken ist extrem aufwendig und unsicher. Die Lösung: CIETAC-Schiedsklausel in jedem China-Vertrag. China ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens (1958) — ein Schiedsspruch ist direkt vollstreckbar.
Vollstreckungsoptionen für europäische Gläubiger in China
Kann ich mit einem deutschen Gerichtsurteil direkt in China vollstrecken?
Nein. Kein bilaterales Vollstreckungsabkommen DE-China. Gegenseitigkeitsprüfung nach Art.289-290 ZPO extrem restriktiv (seit 2022 etwas gelockert, aber Ausnahme). Der zuverlässige Weg: CIETAC-Schiedsklausel in jedem China-Vertrag — New Yorker Übereinkommen 1958 — direkt vollstreckbar. Verjährung: 民法典 Art.188: 3 Jahre (ab Kenntnis) — 20yr absolute Höchstfrist. Unterbrechung: formelle Mahnung, Schuldanerkennung, Klageerhebung.



