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Inkasso Österreich für Deutsche Gläubiger

Veröffentlicht am 10. April 2026·Deutsch

Zwischen Deutschland und Oesterreich erleichtert die EU-Verordnung 1215/2012 die grenzueberschreitende Vollstreckung erheblich, ein Vorteil, den viele Glaeubiger unterschaetzen.

01 - Das Mahnverfahren nach Paragraf 244 ZPO

Dieses Verfahren greift bis zu einem Streitwert von 75.000 Euro und bietet einen schnellen Weg zu einem vollstreckbaren Titel bei dokumentierten Forderungen.

02 - Verjaehrung nach 3 Jahren

Paragraf 1479 ABGB setzt die Verjaehrungsfrist fuer Handelsforderungen auf 3 Jahre, eine vergleichsweise kurze Frist, die schnelles Handeln erfordert.

03 - Direkte Vollstreckung ueber EU-Recht

Dank der EU-Verordnung 1215/2012 wird ein deutsches Urteil in Oesterreich direkt anerkannt und vollstreckt, ohne separates Exequaturverfahren. Keine Beitreibung, kein Honorar: Erfolgsprovision von 10% bei Forderungen unter einem Jahr.

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Inkasso Österreich für Deutsche Gläubiger: der Vollständige Leitfaden

B2B-Forderungen gegen oesterreichische Schuldner: Mahnverfahren nach Paragraf 244 ZPO bis 75.000 Euro, Verjaehrung 3 Jahre, direkte Vollstreckung ueber EU-VO 1215/2012.

Kapitel

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00:00Warum die Naehe zu Deutschland taeuscht
Trotz sprachlicher und kultureller Naehe gelten in Oesterreich eigene Verfahrensregeln.
02:15Das Mahnverfahren im Detail
Wie das oesterreichische Mahnverfahren nach Paragraf 244 ZPO in der Praxis funktioniert.
04:30EU-Vollstreckung ohne Umwege
Wie die EU-Verordnung 1215/2012 die direkte Anerkennung deutscher Urteile ermoeglicht.
06:10Verjaehrung, naechster Schritt
3 Jahre Verjaehrungsfrist. Keine Beitreibung, kein Honorar.
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