Spanien bietet mit dem proceso monitorio ein besonders zugaengliches Mahnverfahren ohne Streitwertgrenze, das deutschen Glaeubigern oft nicht bekannt ist.
Dieses spanische Mahnverfahren kennt keine Streitwertgrenze und ermoeglicht bei dokumentierten, unbestrittenen Forderungen einen schnellen Vollstreckungstitel.
Artikel 1964 des spanischen Codigo Civil setzt die Verjaehrungsfrist fuer Handelsforderungen auf 5 Jahre fest, eine im europaeischen Vergleich mittlere Frist.
Der gesetzliche Verzugszins orientiert sich am EZB-Leitzins zuzueglich 8 Prozentpunkten, ein wirksames Druckmittel gegenueber dem Schuldner. Keine Beitreibung, kein Honorar: Erfolgsprovision von 10% bei Forderungen unter einem Jahr.
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Vollständigen Leitfaden lesenB2B-Forderungen in Spanien eintreiben: Proceso monitorio ohne Streitwertgrenze, 5 Jahre Verjaehrung (Art. 1964 CC), EZB+8% Verzugszins fuer deutsche Glaeubiger.